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Legal Update | kurz und bündig #8

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

FlexCo - Erfahrungen der Diplomrechtspfleger:innen


  • Anzahl der neu eingetragenen FlexCos nach wie vor überschaubar (insb im Vergleich zur GmbH).

  • Im 1. Quartal 2025 wurden 209 FlexCo (gegenüber 3.653 GmbH und 1.537 Einzelunternehmen) in das Firmenbuch eingetragen.

  • Die bei der Gründung vorgelegten Gesellschaftsverträge bzw Errichtungserklärungen waren in den meisten Fällen adaptierte “GmbH-Verträge”, ohne die für FlexCo zulässigen Erweiterungsmöglichkeiten.

  • Die meisten Gründungen erfolgten ohne Vergabe von Unternehmenswertanteilen.

  • Rechtsformzusatz “FlexCo” überwiegt.


    Quelle: Szöky, Flexible Kapitalgesellschaft – Erfahrungen der Diplomrechtspfleger:innen, ecolex 2025/216.


  • Die Zuständigkeit der Entscheidungsorgane im Firmenbuchverfahren für die Eintragungen bei der FlexCo richtet sich nach den Bestimmungen des RpflG.

  • Richter:innen ist die Ersteintragung einer FlexCo mit einem Stammkapital ab EUR 100.000 vorbehalten.

  • Für Eintragungen mit einem Stammkapital unter dem genannten Betrag ergibt sich sodann die Zuständigkeit der Diplomrechtspfleger:innen.

  • Der Großteil der Ersteintragungen wird von Diplomrechtspfleger:innen bearbeitet, nämlich im Jahr 2024 konkret:


    Richter:innen: 2 FlexCos


    Diplomrechtspfleger:innen: 720 FlexCos



 
 
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