top of page

Legal Update | kurz und bündig #15

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit
  1. OGH Entscheidung zur FlexCo


Kernaussage des Gerichts


In der Sache ging es um UWA (Unternehmenswertanteile) und Geschäftsanteile


  • Geschäftsanteile können nicht durch bloße Satzungsänderung oder Gesellschafterbeschluss in UWA umgewandelt werden

    • es braucht grundsätzlich eine Kapitalerhöhung (zuvor ggf eine Kapitalherabsetzung) - reine Umqualifizierung eben nicht möglich

  • §9 Abs 9 FlexKapGG regelt (nur) die Umwandlung von UWA in Geschäftsanteile


Wesentliche Take-Aways


  • Es fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Umwandlung von Geschäftsanteilen in UWA, ausdrücklich geregelt ist nur der umgekehrte Fall

  • Ein Umwandlungsbeschluss (welchem Beteiligten welcher UWA zugeordnet wird) wäre nach dem OGH für Interessierte „nicht erforschbar“ und ein aktueller Inhaber des Unternehmenswert-Anteils sowie dessen Höhe können unklar bleiben

  • Möglichkeit einer einfachen Umwandlung würde zu erheblichen Auswirkungen in der Mitgliedschaftsstruktur, der Publizität der Beteiligungen und des Gläubigerschutzes führen


Interessant ist...


 ... dass im Schrifftum sogar überwiegend die Gegenauffassung vertreten wird (Umwandlung durch bloße Satzungsänderung zulässig) und der OGH sich der Mindermeinung anschließt


Für die Einordnung der Entscheidung ist das relevant, weil der OGH damit von der herrschenden Lehre abweicht



 
 
bottom of page