top of page
Honorar und AAB
Vor der Erbringung meiner Leistungen vereinbare ich mit Ihnen offen und transparent mein Honorar.
Bei komplexen oder offenen Sachverhalten erfolgt die Abrechnung des Honorars in der Regel nach tatsächlichem Zeitaufwand. Wenn sich der Aufwand im Vorhinein gut abschätzen lässt, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden - so haben Sie maximale Planungssicherheit.
Gerne biete ich Ihnen in einem Erstgespräch eine erste Einschätzung der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise an. Selbstverständlich sind auch die Inhalte dieses Erstgesprächs von der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht umfasst. In einem Erstgespräch geht es darum, den Sachverhalt zu strukturieren, Risiken erkennen, Optionen abzuwägen und die nächsten Schritte festzulegen - ich nehme jedes einzelne Mandat ernst, ab dem ersten Termin und stelle für die Erstberatung ein Honorar iHv EUR 200 brutto (inkl USt) in Rechnung.
Rechtliche Beratung erfolgt gerne persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz.
Die aktuelle Version meiner Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) können Sie hier ansehen, downloaden und speichern:
bottom of page