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Legal Update | kurz und bündig #13

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

Was ist eine Genossenschaft?


  • Gesellschaftsform; Unternehmerin kraft Rechtsform (§ 2 UGB)

  • Offene Mitgliederanzahl

    • kein Nennkapital, keine Substanzbeteiligung

  • Ursprüngliches Erscheinungsbild ⟶ “Selbsthilfevereinigung”

  • Hat einen Förderungsauftrag 

    • Erwerb oder Wirtschaft ihrer Mitglieder

  • Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs-, und Siedlungsgenossenschaften

  • In Österreich sehr bekannt ⟶ Raiffeisen


Gesellschaftszweck bei Kapitalgesellschaft 

<-> 

Förderungsauftrag bei Genossenschaft



Ablauf der Gründung


  • Ähnlich wie bspw bei einer GmbH, allerdings ⟶ für Firmenbucheintragung ist eine Revisionszusicherung (also eine Verbandszugehörigkeit) erforderlich

  • Keine Kapitalaufbringungskontrolle 

  • Grundsätzlich Kopfstimmrecht (Satzung kann Abweichendes vorsehen)

    • Bei GmbH: Grundsätzlich Stimmrecht nach Kapitalbeteiligung (Gesellschaftsvertrag kann aber auch Abstimmung nach Köpfen vorsehen)


Organe


  • Vorstand (hauptberuflich)

    • Bestellung + Abberufung durch Aufsichtsrat

  • Geschäftsleiter nach BWG (zB Geschäftsleitung einer Kreditgenossenschaft)

  • Ehrenamtlicher Vorstand 

    • Bestellung + Abberufung durch Generalversammlung

  • Aufsichtsrat

    • verpflichtend ab 40 Arbeitnehmenden; mindestens 3 Mitglieder

  • Generalversammlung = oberstes Organ

  • Revisor: Förderauftragsprüfung 


Umgründungsakte


  • Verschmelzung 

  • Einbringung des bankgeschäftlichen Betriebes in Aktiengesellschaft

  • Spaltung



 
 
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