Legal Update | kurz und bündig #13
Was ist eine Genossenschaft?
Gesellschaftsform; Unternehmerin kraft Rechtsform (§ 2 UGB)
Offene Mitgliederanzahl
kein Nennkapital, keine Substanzbeteiligung
Ursprüngliches Erscheinungsbild ⟶ “Selbsthilfevereinigung”
Hat einen Förderungsauftrag
Erwerb oder Wirtschaft ihrer Mitglieder
Kredit-, Einkaufs-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs-, Bau-, Wohnungs-, und Siedlungsgenossenschaften
In Österreich sehr bekannt ⟶ Raiffeisen
Gesellschaftszweck bei Kapitalgesellschaft
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Förderungsauftrag bei Genossenschaft
Ablauf der Gründung
Ähnlich wie bspw bei einer GmbH, allerdings ⟶ für Firmenbucheintragung ist eine Revisionszusicherung (also eine Verbandszugehörigkeit) erforderlich
Keine Kapitalaufbringungskontrolle
Grundsätzlich Kopfstimmrecht (Satzung kann Abweichendes vorsehen)
Bei GmbH: Grundsätzlich Stimmrecht nach Kapitalbeteiligung (Gesellschaftsvertrag kann aber auch Abstimmung nach Köpfen vorsehen)
Organe
Vorstand (hauptberuflich)
Bestellung + Abberufung durch Aufsichtsrat
Geschäftsleiter nach BWG (zB Geschäftsleitung einer Kreditgenossenschaft)
Ehrenamtlicher Vorstand
Bestellung + Abberufung durch Generalversammlung
Aufsichtsrat
verpflichtend ab 40 Arbeitnehmenden; mindestens 3 Mitglieder
Generalversammlung = oberstes Organ
Revisor: Förderauftragsprüfung
Umgründungsakte
Verschmelzung
Einbringung des bankgeschäftlichen Betriebes in Aktiengesellschaft
Spaltung


