Legal Update | kurz und bündig #7
Gründung einer Ziviltechniker-Gesellschaft
Besonderheiten ZTG
Ziviltechniker:innen können (zB) eine GmbH gründen (im Folgenden “ZT-GmbH”)
Das Ziviltechnikergesetz (ZTG) sieht hierfür gewisse Besonderheiten vor, die von Gründer:innen einzuhalten sind
Der ZT-GmbH muss durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Befugnis zur Berufsausübung verliehen werden
Einige wichtige Besonderheiten der ZT-GmbH sind:
Zwingender Firmenzusatz „Ziviltechnikergesellschaft“ (darf mit „ZT“ abgekürzt werden)
Genaue Vorgaben, wer Gesellschafter:in sein darf
Strikte Organisationsgrundsätze
Treuhandverbot: Gesellschafter:innen müssen ihre Gesellschafterstellung im eigenen Namen und für eigene Rechnung innehaben und ausüben
Wer kann Geschäftsführer:in sein?
Gem § 29 Abs 1 1. Satz ZTG: “Geschäftsführer und organschaftliche Vertreter einer Ziviltechnikergesellschaft dürfen nur natürliche Personen sein, die Gesellschafter mit aufrechter Befugnis sind.”
Aktueller Fall und "casus knacksus"
Eine Mandantin und ein Mandant wollten eine ZT-GmbH und eine KG gründen
Die ZT-GmbH soll auch die Komplementärin (also Geschäftsführerin) der KG sein (es handelt sich also um eine GmbH & Co KG, die durch den Vorgang eines Zusammenschlusses entsteht”)
Dies ist nicht im Einklang mit § 29 Abs 1 1. Satz ZTG, jedoch gibt es ein Erkenntnis des VwGH aus 2023*, welches im Kern besagt:
Die mittelbare Vertretung einer GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erfüllt die in § 29 Abs. 1 ZTG normierte Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person.
*VwGH, 30.11.2023, Ra 2022/06/0311
Wie der ZT-GmbH musste auch der ZT-GmbH & Co KG die Befugnis zur Berufsausübung verliehen werden
Unser Antrag (auf Befugnisverleihung) für die GmbH & Co KG war der 1. Antrag dieser Art bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen | ArchitektInnen und IngenieurInnen Wien, NÖ, Burgenland - und wurde bescheidmäßig bewilligt
Die GmbH und die GmbH & Co KG wurden im Firmenbuch eingetragen


