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Legal Update | kurz und bündig #7

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

Gründung einer Ziviltechniker-Gesellschaft


Besonderheiten ZTG


  • Ziviltechniker:innen können (zB) eine GmbH gründen (im Folgenden “ZT-GmbH”)

  • Das Ziviltechnikergesetz (ZTG) sieht hierfür gewisse Besonderheiten vor, die von Gründer:innen einzuhalten sind

  • Der ZT-GmbH muss durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus die Befugnis zur Berufsausübung verliehen werden

  • Einige wichtige Besonderheiten der ZT-GmbH sind:

    • Zwingender Firmenzusatz „Ziviltechnikergesellschaft“ (darf mit „ZT“ abgekürzt werden)

    • Genaue Vorgaben, wer Gesellschafter:in sein darf

    • Strikte Organisationsgrundsätze 

    • Treuhandverbot: Gesellschafter:innen müssen ihre Gesellschafterstellung im eigenen Namen und für eigene Rechnung innehaben und ausüben


Wer kann Geschäftsführer:in sein?


  • Gem § 29 Abs 1 1. Satz ZTG: “Geschäftsführer und organschaftliche Vertreter einer Ziviltechnikergesellschaft dürfen nur natürliche Personen sein, die Gesellschafter mit aufrechter Befugnis sind.”


Aktueller Fall und "casus knacksus"


  • Eine Mandantin und ein Mandant wollten eine ZT-GmbH und eine KG gründen

  • Die ZT-GmbH soll auch die Komplementärin (also Geschäftsführerin) der KG sein (es handelt sich also um eine GmbH & Co KG, die durch den Vorgang eines Zusammenschlusses entsteht”)

  • Dies ist nicht im Einklang mit § 29 Abs 1 1. Satz ZTG, jedoch gibt es ein Erkenntnis des VwGH aus 2023*, welches im Kern besagt:

    Die mittelbare Vertretung einer GmbH & Co KG durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erfüllt die in § 29 Abs. 1 ZTG normierte Voraussetzung der Geschäftsführung durch eine natürliche Person. 

    *VwGH, 30.11.2023, Ra 2022/06/0311

  • Wie der ZT-GmbH musste auch der ZT-GmbH & Co KG die Befugnis zur Berufsausübung verliehen werden

  • Unser Antrag (auf Befugnisverleihung) für die GmbH & Co KG war der 1. Antrag dieser Art bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen | ArchitektInnen und IngenieurInnen Wien, NÖ, Burgenland - und wurde bescheidmäßig bewilligt 

  • Die GmbH und die GmbH & Co KG wurden im Firmenbuch eingetragen


 
 
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