Legal Update | kurz und bündig #5
Hass im Netz - ein aktuelles Verfahren
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!
Neue Kommunikationskanäle bringen auch eine neue Form der Gewalt mit sich - in Form von Beleidigungen und Bloßstellungen, Falschinformationen, bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen
Durch das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ wurden zivilrechtliche sowie medienrechtliche Ansprüche ausgeweitet und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene wesentlich erleichtert
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Hass im Netz zu wehren:
Zivilrecht
Persönlichkeitsrechte, Ehrenbeleidung, Kreditschädigung
Urheberrecht (zB Bildnisschutz)
Strafrecht
zB Cybermobbing gem § 107c StGB, aber auch viele andere Delikte
Unterscheidung zwischen Offizialdelikten (Behörde muss ermitteln) und Privatanklagedelikten (Opfer muss selbst tätig werden)
Mediengesetz
etc...
Unterschiedliche Rechtsfolgen: Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz, Freiheitsstrafen etc
Antrag zur Ausforschung: Ist unklar, wer ein Hassposting verfasst hat > Antrag auf Ausforschung kann gestellt werden
Das Mandatsverfahren
Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO ist ein relativ kurzes und kostengünstiges Verfahren
Eilverfahren für massive Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Steht für Verletzungen in öffentlichen Kommunikationsnetzen (zB Instagram, TikTok, Facebook) zur Verfügung
Dem Gericht ist die verletzende Handlung aus einem elektronischen Kommunikationsnetz nachzuweisen (zB durch Screenshots)
Zu zahlende Gerichtsgebühr: derzeit EUR 140
Von uns aktuell geführtes Verfahren
Obwohl das Mandatsverfahren im Prinzip ein relativ kostengünstiges ist, gab es in den letzten Jahren nur sehr wenige Verfahren dieser Art
Wir haben ein Hass im Netz Opfer vertreten und eine Klage samt Antrag auf Löschung und Unterlassung eingebracht - das Gericht hat dem Begehren zur Gänze stattgegeben
Es war das erste Mandatsverfahren im Jahr 2025 beim angerufenen Gericht
Das verfahrensgegenständliche Hassposting (es handelte sich um ein Video) hatte binnen wenigen Tagen mehr als 400.000 Aufrufe und 1.000 Kommentare
Der Beklagte hat 14 Tage Zeit um Einwendungen zu erheben
Update: der Täter wurde rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt


