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Legal Update | kurz und bündig #5

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
2 Min. Lesezeit

Hass im Netz - ein aktuelles Verfahren


Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!


  • Neue Kommunikationskanäle bringen auch eine neue Form der Gewalt mit sich - in Form von Beleidigungen und Bloßstellungen, Falschinformationen, bis hin zu Gewalt- und Morddrohungen

  • Durch das „Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz“ wurden zivilrechtliche sowie medienrechtliche Ansprüche ausgeweitet und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene wesentlich erleichtert

  • Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Hass im Netz zu wehren:

    • Zivilrecht

      • Persönlichkeitsrechte, Ehrenbeleidung, Kreditschädigung

    • Urheberrecht (zB Bildnisschutz)

    • Strafrecht 

      • zB Cybermobbing gem § 107c StGB, aber auch viele andere Delikte

      • Unterscheidung zwischen Offizialdelikten (Behörde muss ermitteln) und Privatanklagedelikten (Opfer muss selbst tätig werden)

    • Mediengesetz

    • etc...

  • Unterschiedliche Rechtsfolgen: Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung, Schadenersatz, Freiheitsstrafen etc

  • Antrag zur Ausforschung: Ist unklar, wer ein Hassposting verfasst hat > Antrag auf Ausforschung kann gestellt werden


Das Mandatsverfahren


  • Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO ist ein relativ kurzes und kostengünstiges Verfahren

  • Eilverfahren für massive Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • Steht für Verletzungen in öffentlichen Kommunikationsnetzen (zB Instagram, TikTok, Facebook) zur Verfügung

  • Dem Gericht ist die verletzende Handlung aus einem elektronischen Kommunikationsnetz nachzuweisen (zB durch Screenshots)

  • Zu zahlende Gerichtsgebühr: derzeit EUR 140


Von uns aktuell geführtes Verfahren


  • Obwohl das Mandatsverfahren im Prinzip ein relativ kostengünstiges ist, gab es in den letzten Jahren nur sehr wenige Verfahren dieser Art 

  • Wir haben ein Hass im Netz Opfer vertreten und eine Klage samt Antrag auf Löschung und Unterlassung eingebracht - das Gericht hat dem Begehren zur Gänze stattgegeben

  • Es war das erste Mandatsverfahren im Jahr 2025 beim angerufenen Gericht

  • Das verfahrensgegenständliche Hassposting (es handelte sich um ein Video) hatte binnen wenigen Tagen mehr als 400.000 Aufrufe und 1.000 Kommentare

  • Der Beklagte hat 14 Tage Zeit um Einwendungen zu erheben

  • Update: der Täter wurde rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt


 
 
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