Legal Update | kurz und bündig #3
Die österreichische GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die bekannteste (und nach wie vor beliebteste) Form einer Kapitalgesellschaft in Österreich
Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
Beschränkte Haftung: für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter:innen (Achtung: nicht zu verwechseln mit einer potentiellen Haftung der Geschäftsführer:innen)
Mindeststammkapital = EUR 10.000
Notwendige Organe: Die GmbH muss zwingend mindestens eine(n) Geschäftsführer:in haben, der/die eine natürliche, handlungsfähige Person sein muss; unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Aufsichtsrat eingerichtet werden; in der Praxis (insb im Venture Capital Bereich) wird mitunter ein Beirat eingerichtet
Übertragbarkeit der Anteile: Die Geschäftsanteile sind grundsätzlich übertragbar und vererblich, wobei die Übertragung eines Notariatsakts bedarf
FlexCo als Alternative? Die relativ neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. In der Praxis wird sie von Gründer:innen mitunter (!) aufgrund der (leichteren) Möglichkeit, Mitarbeitende am Unternehmenserfolg zu beteiligen (mittels stimmrechtsloser Unternehmenswertanteile) und geringerer Formvorschriften bei Anteilsübertragungen, gewählt


