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Legal Update | kurz und bündig #3

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

Die österreichische GmbH


  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die bekannteste (und nach wie vor beliebteste) Form einer Kapitalgesellschaft in Österreich  

  • Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit

  • Beschränkte Haftung: für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter:innen (Achtung: nicht zu verwechseln mit einer potentiellen Haftung der Geschäftsführer:innen) 

  • Mindeststammkapital = EUR 10.000

  • Notwendige Organe: Die GmbH muss zwingend mindestens eine(n) Geschäftsführer:in haben, der/die eine natürliche, handlungsfähige Person sein muss; unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Aufsichtsrat eingerichtet werden; in der Praxis (insb im Venture Capital Bereich) wird mitunter ein Beirat eingerichtet 

  • Übertragbarkeit der Anteile: Die Geschäftsanteile sind grundsätzlich übertragbar und vererblich, wobei die Übertragung eines Notariatsakts bedarf

  • FlexCo als Alternative? Die relativ neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. In der Praxis wird sie von Gründer:innen mitunter (!) aufgrund der (leichteren) Möglichkeit, Mitarbeitende am Unternehmenserfolg zu beteiligen (mittels stimmrechtsloser Unternehmenswertanteile) und geringerer Formvorschriften bei Anteilsübertragungen, gewählt  

 
 
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