Legal Update | kurz und bündig #12
Rücktritt einer GmbH Geschäftsführerin
Zur ordentlichen Dokumentation sollte der Rücktritt (unter)schriftlich erfolgen, zB per eingeschriebenem Brief (samt Übernahmebestätigung) an sämtliche Gesellschafterinnen und Mitgeschäftsführerinnen (sofern vorhanden auch AR-Vorsitzende)
Eine Geschäftsführerin kann ihren Rücktritt selbst zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden, auch wenn diese sonst nur kollektiv vertretungsbefugt ist
Das Firmenbuchgericht verlangt bei der Anmeldung des Rücktritts das Rücktrittsschreiben als Nachweis
Unter gewissen Voraussetzungen ist ein sofortiger Rücktritt aus wichtigem Grund möglich
Der „wichtige Grund“ ist gesetzlich nicht näher definiert
Orientierungshilfe: Wenn die Geschäftsführerin an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben gehindert wird und sie mit zumutbaren Mitteln nicht Abhilfe schaffen kann
Auch hier ⟶ Zugang der Rücktrittserklärung an Adressaten ist erforderlich!


