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Legal Update | kurz und bündig #12

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

Rücktritt einer GmbH Geschäftsführerin


  • Zur ordentlichen Dokumentation sollte der Rücktritt (unter)schriftlich erfolgen, zB per eingeschriebenem Brief (samt Übernahmebestätigung) an sämtliche Gesellschafterinnen und Mitgeschäftsführerinnen (sofern vorhanden auch AR-Vorsitzende)

  • Eine Geschäftsführerin kann ihren Rücktritt selbst zur Eintragung in das Firmenbuch anmelden, auch wenn diese sonst nur kollektiv vertretungsbefugt ist

  • Das Firmenbuchgericht verlangt bei der Anmeldung des Rücktritts das Rücktrittsschreiben  als Nachweis 

  • Unter gewissen Voraussetzungen ist ein sofortiger Rücktritt aus wichtigem Grund möglich

  • Der „wichtige Grund“ ist gesetzlich nicht näher definiert

  • Orientierungshilfe: Wenn die Geschäftsführerin an der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben gehindert wird und sie mit zumutbaren Mitteln nicht Abhilfe schaffen kann

  • Auch hier ⟶ Zugang der Rücktrittserklärung an Adressaten ist erforderlich!



 
 
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