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Legal Update | kurz und bündig #1

RA Fabian Löffler, LL.M.
15. Okt.
1 Min. Lesezeit

Größenklasse nach UGB


  • Die UGB-Schwellenwerte-Verordnung (UGB-SchweVO) wurde am 20.11.2024 veröffentlicht

  • Die geänderten Schwellenwerte sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 begonnen haben

  • Unternehmen sind (abhängig von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeitenden) in vier Größenkategorien eingeteilt

  • Je größer ein Unternehmen ist, desto höher sind die Anforderungen an die Rechnungslegung

  • Der Wechsel von einer Größenkategorie in eine andere passiert dann, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden

  • Durch die UGB-SchweVO erfolgte eine inflationsbedingte Anhebung der Schwellenwerte für die Einteilung von Unternehmensgrößen

  • Das BMJ geht davon aus, dass zahlreiche Unternehmen durch die Maßnahmen entlastet werden



 
 
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